Behandlungsvertrag – Psychotherapie Paulinenstraße

Eine leicht lächelnde Frau sitzt auf dem Sofa und hat ihren aufgeklappten Laptop auf dem Schoß.

Behandlungsvertrag - Psychotherapie Paulinenstraße

1. Vertragsparteien

  1. Person, die in der Praxis Psychotherapie Paulinenstraße psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nimmt (nachfolgend Patient). 
  2. Praxis Psychotherapie Paulinenstraße, Paulinenstraße 10, 32427 Minden (Praxisinhaberin: Dr. Karolin Neubauer) (nachfolgend Praxis).

2. Leistungsbeschreibung

Der Patient nimmt bei einem Therapeuten der Praxis eine erste Sitzung von 50 Minuten wahr. Der Patient willigt ein, dass der Antrag auf Kostenerstattung für die Psychotherapie für einen Therapeuten der Praxis gestellt wird, sofern die Indikation im Erstgespräch durch den Therapeuten festgestellt wird. Bei erfolgreicher Übernahme der Kosten von der Krankenversicherung nimmt der Patient bei einem Therapeuten der Praxis die Anzahl der bewilligten Sitzungen Psychotherapie, einschließlich der dazu notwendigen ergänzenden Diagnose- und Testverfahren, in Anspruch. Dabei kommen wissenschaftlich anerkannte Verfahren zum Einsatz. Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet als Einzeltherapie statt. Ein Wechsel des Therapeuten im Behandlungsverlauf ist nach Rücksprache und nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenversicherung des Patienten möglich.

3. Kostenaufklärung

Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten für die Therapie durch eine gesetzliche Krankenversicherung oder einen anderen Kostenträger nicht durch die Praxis oder den behandelnden Therapeuten garantiert werden kann. Wenn das Kostenerstattungsverfahren von der Krankenversicherung abgelehnt wird, ist eine Therapie als Selbstzahler möglich. Der Patient wird über eventuell anfallende Kosten frühzeitig aufgeklärt. 

Im Falle der Unterstützung im Kostenerstattungsverfahren können der Patient und die Praxis eine Vereinbarung treffen, die es erlaubt, dass der Patient seinen Kostenerstattungsanspruch gegen seine Krankenkasse an die Praxis abtritt. Dies ist separat durch die Abtretungserklärung geregelt.

Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z. B. Krankenversicherung, Beihilfe, etc.) schuldet der Patient die Behandlungskosten persönlich in voller Höhe gemäß Rechnungslegung. Die Erstattung der Kosten von der Krankenversicherung liegt in der Verantwortung des Patienten.

4. Ausfallhonorar

Bei einer Terminstornierung weniger als 2 Arbeitstage (1 Tag entspricht 24 Stunden, Arbeitstage sind Montag bis Freitag) vor dem gebuchten Termin fällt eine Ausfallpauschale in Höhe von 90,00 € pro ausgefallene Therapiesitzung an, beim Erstgespräch (Probatorik) 84,61 €. Sofern der Patient mehr als 15 Minuten zu spät zu einer Sitzung erscheint, wird ebenfalls die Ausfallpauschale entsprechend berechnet. Die Ausfallpauschale entsteht nicht, wenn das Nichterscheinen unverschuldet ist und der Patient einen entsprechenden Nachweis erbringen kann (z.B. durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach kurzfristiger Erkrankung). Es liegt im Ermessen der Praxis, den Nachweis anzuerkennen oder abzulehnen. Der Patient verpflichtet sich im Falle von Online-Sitzungen, die Termine an einem ruhigen, ungestörten Ort wahrzunehmen und während seiner gebuchten Termine über die Telefonnummer erreichbar zu sein, die von ihm bei der Anmeldung angegeben wurde. So kann der Termin bei ggf. auftretenden technischen Störungen alternativ telefonisch stattfinden,sofern dem keine therapeutischen Gründe entgegenstehen. Falls der Patient telefonisch nicht erreichbar ist und die Sitzung aufgrund technischer Störungen auf Patientenseite nicht zustande kommen kann, kann das Ausfallhonorar anfallen. Das Ausfallhonorar fällt ebenfalls an, wenn der Patient sich für den Termin an einem Ort befindet, an dem die Sitzung aufgrund von Lautstärke oder Sicherheitsbedenken nicht stattfinden kann (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Café, Autofahrt).

5. Abwicklung der Zahlung

Um die Abwicklung der Vorgänge zu erleichtern, erklärt sich der Patient damit einverstanden, die Kosten für das Erstgespräch im Rahmen der Therapie als Vorauszahlung zu leisten. Die Kosten für das Erstgespräch (Probatorik) betragen 84,61 €.

6. Schweigepflichtentbindung

In Fällen, in den der Therapeut einer Schweigepflicht nach §203 StGB unterliegt, erteilt der Patient hiermit die jederzeit widerrufliche Einwilligung, dass der Therapeut alle zur Abrechnung und Durchführung der ihm gegenüber erbrachten Behandlungsleistungen im Rahmen einer Therapie erforderlichen Behandlungsdaten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Diagnosen, Krankenversicherung, Befunde, Behandlungsverläufe, etc.), insbesondere auch soweit es sich dabei um „personenbezogene Daten“ handelt, der Sympatient GmbH, Koppel 34-36, 20099 Hamburg zwecks der Abrechnung und Behandlungskoordination weitergibt. Insoweit entbindet der Patient den Therapeuten ausdrücklich von der Schweigepflicht gegenüber der Sympatient GmbH.

7. Eigenverantwortung & Gesundheitszustand

Der Patient ist darüber aufgeklärt, dass diese psychotherapeutische Behandlung keine Untersuchung durch einen Arzt ersetzt und dass er bei auftretenden medizinischen Beschwerden aufgefordert ist, selbständig einen Arzt zu konsultieren. Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass es bei intensiver Auseinandersetzung mit den eigenen Problemen zunächst zum vermehrten Auftreten von Symptomen kommen kann.

Der Patient verpflichtet sich, sich im Krisenfall an seinen Hausarzt, die Telefonseelsorge oder den Sozialpsychiatrischen Dienst des Bezirks zu wenden. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung verpflichtet sich der Patient, sich umgehend an die Rettung (Tel: 112) zu wenden oder sich in die Notaufnahme örtlich zuständigen  psychiatrischen Krankenhauses zu begeben.

Weitere Notfall- und Krisenkontakte finden Sie am Ende dieses Dokumentes.

8. Anhang

Notfall- und Krisenkontakte

  • Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung: 112
  • Seelsorge: kostenfrei + bundesweit 0800 / 111 0 111, 0800 / 111 0 222 oder 116 123 (auch per Chat oder E-Mail erreichbar https://online.telefonseelsorge.de/)

Regionale Angebote

  • Notaufnahme des örtlich zuständigen  psychiatrischen Krankenhauses
  • Sozialpsychiatrischer Dienst des Bezirks (nur während regulärer Arbeitszeiten erreichbar)
  • Liste von Hilfsangeboten auf www.suizidprophylaxe.de (nach Bundesland sortiert)
  • Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen (reguläre Arbeitszeiten beachten)

Weitere Angebote (meist auch online)

  • Elterntelefon - Beratung bei Sorgen um Ihr Kind 0800 111 0 550
  • Kinder und Jugendtelefon 116 111
  • Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch 0800 22 55 530
  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000 116 016
  • Hilfetelefon gegen Gewalt an Männern 0800 1239900
  • Silbertelefon - Gegen Einsamkeit im Alter 0800 4 70 80 90
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