Behandlungsvertrag – Psychotherapie Hagener Allee

Frau frühstückt und schaut auf ein Handy.

1. Vertragsparteien

  1. Person, die in der Praxis Psychotherapie Hagener Allee - Dr. Karolin Neubauer psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nimmt (nachfolgend Patient). 
  2. Praxis Psychotherapie Hagener Allee (Praxisinhaberin: Dr. Karolin Neubauer) (nachfolgend Praxis).

2. Leistungsbeschreibung

Der Patient nimmt bei einem:r Psychotherapeut:in (nachfolgend Therapeut genannt) eine erste Sitzung von 50 Minuten wahr. Der Patient und der Therapeut einigen sich im Rahmen der üblichen Therapiekontingente (Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen, Langzeittherapie bis zu  80 Sitzungen) auf den angestrebten Umfang der Anzahl der Psychotherapiesitzungen. Der Patient nimmt die Anzahl der Sitzungen Psychotherapie, einschließlich der dazu notwendigen Diagnose- und Testverfahren, in Anspruch. Dabei kommen wissenschaftlich anerkannte Verfahren zum Einsatz. Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten, eine Gruppensitzung dauert 100 Minuten. Nach Absprache mit dem Therapeuten kann eine reine Einzeltherapie, eine reine Gruppentherapie, oder eine Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppensitzungen stattfinden. Ein Wechsel des Therapeuten im Behandlungsverlauf ist nach Rücksprache des Patienten möglich.

3. Kostenaufklärung

Die Honorarabrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie der amtlichen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) in der jeweils gültigen Fassung. Für Selbstzahlende entsteht für das Erstgespräch sowie für die weiteren Therapiegespräche als Einzelsitzung (je 50 Minuten) entsteht jeweils regelmäßig eine Gebühr von 119,65 € pro Termin (Ziffer 870 GOÄ, 2,74 facher Satz – Verhaltenstherapie 50 Minuten). Für Gruppensitzungen (je 100 Minuten) entsteht jeweils regelmäßig eine Gebühr von 134,06 € pro Termin (Ziffer 812a GOÄ, 2,3-facher Satz).

Beim Wunsch einer Erstattung über die private Krankenversicherung bedarf es einer vorherigen Abklärung des Behandlungsplans und es wird angeraten, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Der behandelnde Therapeut entscheidet abhängig vom Behandlungssetting, welche Leistungen erbracht und abgerechnet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten für die Therapie durch eine private Krankenversicherung oder einen anderen Kostenträger durch den Therapeuten nicht garantiert werden kann. Der Beginn der Behandlung stellt keine Zusage einer Kostenübernahme dar. Der Therapeut erstellt unter Rücksprache mit dem Patienten einen Behandlungsplan und stellt die dazugehörigen Kosten transparent dar. Eine Abrechnung der anfallenden Kosten erfolgt nach jeder Sitzung mit Ausnahme des Erstgesprächs. Für dieses sind die Kosten vom Patient vor dem Termin im Voraus an den Therapeuten zu entrichten. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z. B. Krankenversicherung, Beihilfe, etc.) schuldet der/die Patient:in die Behandlungskosten persönlich in voller Höhe gemäß Rechnungslegung. Die Erstattung der Kosten von der Krankenversicherung liegt in der Verantwortung des Patienten.

4. Ausfallhonorar

Bei einer Terminstornierung weniger als 2 Arbeitstage (1 Tag entspricht 24 Stunden, Arbeitstage sind Montag bis Freitag) vor dem gebuchten Termin fällt eine Ausfallpauschale in Höhe von 90,00 € pro ausgefallene Therapiesitzung an. Sofern der Patient mehr als 15 Minuten zu spät zu einer Sitzung erscheint, wird ebenfalls die Ausfallpauschale (90,00 €) berechnet. Die Ausfallpauschale entsteht nicht, wenn das Nichterscheinen unverschuldet ist und der Patient einen entsprechenden Nachweis erbringen kann (z.B. durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach kurzfristiger Erkrankung). Es liegt im Ermessen des Therapeuten, den Nachweis anzuerkennen oder abzulehnen. 

5. Abwicklung der Zahlung

Um die Abwicklung der Vorgänge zu erleichtern, erklärt sich der Patient damit einverstanden, die Kosten für das Erstgespräch im Rahmen der Therapie als Vorauszahlung zu leisten. Auf der Grundlage des dem Therapeuten gegenüber erteilten Einverständnisses zum Inkasso wird die Sympatient GmbH die Vorauszahlung treuhänderisch vereinnahmen und nach Abschluss der Behandlung bzw. Beratung die Abrechnung aller Honorare vornehmen, den Zahlungsbetrag verrechnen und an die Berechtigten auszahlen bzw. zurück erstatten. Der zu zahlende Betrag der nachfolgenden Therapiesitzungen wird im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandats oder der gewählten Zahlungsart nach der Durchführung der Leistung auf der Grundlage erteilten Einverständnisses zum Inkasso durch die Sympatient GmbH pro Sitzung eingezogen.

6. Schweigepflichtentbindung

In Fällen, in den der Therapeut einer Schweigepflicht unterliegt, erteilt der Patient hiermit die jederzeit widerrufliche Einwilligung, dass der Therapeut:in alle zur Abrechnung und Durchführung der ihm gegenüber erbrachten Behandlungsleistungen im Rahmen einer Therapie erforderlichen Daten der Behandlung (Name, Geburtsdatum, Anschrift, erforderlichenfalls Krankenversicherung, Diagnosen, Befunde, Behandlungsverläufe, etc.), insbesondere auch soweit es sich dabei um „personenbezogene Daten“ handelt, der Sympatient GmbH, Koppel 34-36, 20099 Hamburg zwecks der Abrechnung und Behandlungskoordination weitergibt. Insoweit entbindet der Patient den Therapeut ausdrücklich von der Schweigepflicht.

7. Eigenverantwortung, allgemeine Aufklärung & Gesundheitszustand

Der Patient ist darüber aufgeklärt, dass diese Therapie keine Untersuchung durch einen Arzt ersetzt und dass er bei auftretenden Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert ist, selbständig einen Arzt zu konsultieren. Sofern der/die Patient/in die Durchführung einer Psychotherapie nach einem Erstgespräch wünscht, ist vor Beginn der Psychotherapie ein sog. Konsiliarbericht eines Arztes notwendig, aus dem hervorgeht, ob aus ärztlicher Sicht Einwände gegen eine Psychotherapie bestehen und ob eine gleichzeitige ärztliche Mitbehandlung notwendig ist. Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass der Erfolg einer psychotherapeutischen Behandlung wissenschaftlich sehr gut belegt ist, dass jedoch dennoch eine Verschlechterung seines Zustands eintreten kann.

Der Patient verpflichtet sich, sich im Krisenfall an seinen Hausarzt, die Telefonseelsorge oder den Sozialpsychiatrischen Dienst des Bezirks zu wenden. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung verpflichtet sich der Patient, sich umgehend an die Rettung (Tel: 112) zu wenden oder sich in die Notaufnahme des nächsten psychiatrischen Krankenhauses zu begeben.

Weitere Notfall- und Krisenkontakte finden Sie am Ende dieses Dokumentes.

8. Weitere Vereinbarungen

Der Patient verpflichtet sich, psychotherapeutische Videoleistungen nicht zu speichern und keine Mitschnitte zu erstellen. Video- und Audioaufnahmen von Sitzungen sind nur im gegenseitigen Einverständnis erlaubt.

9. Anhang

Notfall- und Krisenkontakte

  • Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung: 112
  • Seelsorge: kostenfrei + bundesweit 0800 / 111 0 111, 0800 / 111 0 222 oder 116 123 (auch per Chat oder E-Mail erreichbar https://online.telefonseelsorge.de/)

Regionale Angebote

  • Notaufnahme des nächsten psychiatrischen Krankenhauses
  • Sozialpsychiatrischer Dienst des Bezirks (nur während regulärer Arbeitszeiten erreichbar)
  • Liste von Hilfsangeboten auf www.suizidprophylaxe.de (nach Bundesland sortiert)
  • Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen (reguläre Arbeitszeiten beachten)

Weitere Angebote (meist auch online)

  • Elterntelefon - Beratung bei Sorgen um Ihr Kind 0800 111 0 550
  • Kinder und Jugendtelefon 116 111
  • Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch 0800 22 55 530
  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000 116 016
  • Hilfetelefon gegen Gewalt an Männern 0800 1239900
  • Silbertelefon - Gegen Einsamkeit im Alter 0800 4 70 80 90
Beavivo Logo

Support

040 57 30 92 290
kontakt@beavivo.de

Rechtliches

Impressum
AGB
crosschevron-down