Beavivo Therapievertrag
1. Vertragsparteien
2. Leistungsbeschreibung
Der Klient nimmt bei einer/m Heilpraktiker:in für Psychotherapie eine Therapie in Anspruch, einschließlich der dazu notwendigen Diagnose- und Testverfahren. Dabei kommen wissenschaftlich anerkannte Verfahren zum Einsatz. Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet als Einzeltherapie statt. Ein Wechsel des / der Therapeut:in im Behandlungsverlauf ist nach Rücksprache möglich.
3. Kostenaufklärung
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten für die Therapie durch eine gesetzliche Krankenversicherung oder einen anderen Kostenträger nicht gegeben ist. Die Kostenübernahme von privaten Krankenkassen geschieht höchstens nach Einzelfallprüfung und kann nicht garantiert werden.
Im Rahmen der Therapie entstehen für Beavivo Honoraransprüche in Höhe von 119,65 € pro Termin bei einer Sitzungsdauer von 50 Minuten (umsatzsteuerbefreite Heilbehandlung nach §4 Nr 14 Buchst. A Ustg). Im Falle eines 25-minütigen Kennenlerngesprächs entstehen Honoraransprüche von 49,00 €.
4. Ausfallhonorar
Bei einer Terminstornierung weniger als 2 Arbeitstage (1 Tag entspricht 24 Stunden, Arbeitstage sind Montag bis Freitag) vor dem gebuchten Termin fällt eine Ausfallpauschale in Höhe von 90,00 € pro ausgefallene Therapiesitzung an. Sofern der Klient mehr als 15 Minuten zu spät zu einer Sitzung erscheint, wird ebenfalls die Ausfallpauschale (90,00 €) berechnet. Die Ausfallpauschale für ein 25-minütiges Kennenlerngespräch liegt bei 49,00 €. Die Ausfallpauschale entsteht nicht, wenn das Nichterscheinen unverschuldet ist und der Klient einen entsprechenden Nachweis erbringen kann. (z.B. durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach kurzfristiger Erkrankung). Es liegt im Ermessen von Beavivo den Nachweis anzuerkennen oder abzulehnen. Der Klient verpflichtet sich, die Termine an einem ruhigen, ungestörten Ort wahrzunehmen und während seiner gebuchten Termine über die Telefonnummer erreichbar zu sein, die von ihm bei der Anmeldung angegeben wurde. So kann der Termin bei ggf. auftretenden technischen Störungen alternativ telefonisch stattfinden. Falls der Klient telefonisch nicht erreichbar ist und die Sitzung aufgrund technischer Störungen nicht zustande kommen kann, fällt das Ausfallhonorar an. Das Ausfallhonorar fällt ebenfalls an, wenn der Klient sich für den Termin an einem Ort befindet, an dem die Sitzung aufgrund von Lautstärke oder Sicherheitsbedenken nicht stattfinden kann (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Café, Autofahrt).
5. Abwicklung der Zahlung
Um die Abwicklung der Vorgänge zu erleichtern, erklärt sich der Klient damit einverstanden, die Kosten für das Erstgespräch im Rahmen der Therapie als Vorauszahlung zu leisten. Der zu zahlende Betrag der folgenden Therapiesitzungen wird im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandats oder der gewählten Zahlungsart nach dem Stattfinden der Leistung pro Sitzung eingezogen. Die zur Abrechnung erforderlichen Daten werden Sympatient von den Therapeut:innen zur Verfügung gestellt.
6. Schweigepflichtentbindung
In Fällen, in denen Therapeut:innen einer Schweigepflicht unterliegen, erteilt der Klient hiermit die jederzeit widerrufliche Einwilligung, dass der/die von ihm/ihr ausgewählte Therapeut:in alle zur Abrechnung und Durchführung der ihm/ihr gegenüber erbrachten Behandlungsleistungen im Rahmen einer Therapie erforderlichen Daten der Behandlung (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Diagnosen, Befunde, erforderlichenfalls Krankenversicherung, Behandlungsverläufe, etc.), insbesondere auch soweit es sich dabei um „personenbezogene Daten“ handelt, der Sympatient GmbH, Koppel 34-36, 20099 Hamburg zwecks der Abrechnung und Behandlungskoordination weitergibt. Insoweit entbindet der Klient seine/n oder ihre/n Therapeut/in ausdrücklich von der Schweigepflicht.
7. Eigenverantwortung & Gesundheitszustand
Der Klient ist darüber aufgeklärt, dass diese Therapie keine Untersuchung durch einen Arzt ersetzt und dass er/sie bei auftretenden Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert ist, selbständig einen Arzt zu konsultieren. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass es bei intensiver Auseinandersetzung mit den eigenen Problemen zunächst zum vermehrten Auftreten von Symptomen kommen kann.
Der Klient bestätigt die Kenntnisnahme, dass die Beavivo Sprechzeiten/ Öffnungszeiten ausschließlich für terminliche und organisatorische Belange gedacht sind und keine therapeutische Begleitung außerhalb der Sitzungen gewährleistet werden kann. Dies gilt auch im Krisenfall.
Der Klient verpflichtet sich, sich im Krisenfall an ihren / seinen Hausarzt, die Telefonseelsorge oder den Sozialpsychiatrischen Dienst des Bezirks zu wenden. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung verpflichtet sich der Klient, sich umgehend an die Rettung (Tel: 112) zu wenden oder sich in die Notaufnahme des nächsten psychiatrischen Krankenhauses zu begeben.
Weitere Notfall- und Krisenkontakte finden Sie am Ende dieses Dokumentes.
8. Anhang
Notfall- und Krisenkontakte
Regionale Angebote
Weitere Angebote (meist auch online)