Abrechnung

Abrechnung der Verlaufskontrolle beim Einsatz von Invirto

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Frau frühstückt und schaut auf ein Handy.

Was ist neu?

Seit April 2022 besteht eine weitere Möglichkeit für Behandler:innen, die Patient:innen beim Einsatz von Invirto begleiten, Leistungen mit der GKV abzurechnen. Neben der GOP zur Erstverschreibung einer DiGA (GOP 01470 / 2,03€ / 18 Punkte), können Sie nun auch die Verlaufskontrolle von Invirto (GOP 86700 / 7,12€ / 64 Punkte) abrechnen.
Für Einblicke in die Arbeit der Patient:innen mit der Invirto App und als Basis für die Verlaufskontrolle, stellten wir Ihnen seit dem 01.09.2022 einen Patientenreport zur Verfügung.

Jetzt neu

Der Invirto Patientenreport

Bei Invirto begleiten Sie Ihr:e Patient:innen an wichtigen Punkten in der Therapie. Um noch bessere Einblicke in die Fortschritte der Patient:innen zu erhalten, bekommen Sie jeweils vor dem Expo- und Abschlussgespräch einen Patientenreport zur Verfügung gestellt.

Der Patientenreport wird ausschließlich für Patient:innen geschickt, die der Datenübermittlung an Sie zugestimmt haben und beinhaltet Informationen zur Nutzung der App sowie Werten der Verlaufsdiagnostik (Selbstangabe: Angst, Depressivität und Suizidalität).
Die Auswertung des Patientenreports können Sie als Verlaufskontrolle abrechnen.
Person nutzt Virtual-Reality-Brille

Hinweise zur Abrechnung der Verlaufskontrolle

GOPObligater LeistungsinhaltVergütung
86700Verlaufskontrolle und Auswertung einer digitalen Gesundheitsanwendung und/oder Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten einer digitalen Gesundheitsanwendung7,12 € 

Sie können die Leistung als Verlaufskontrolle während der Invirto Therapie mit der GOP 87600 einmal im Behandlungsfall und zweimal im Krankheitsfall abrechnen. 

Die Verlaufskontrolle kommt beim Vorbereitungsgespräch auf die kommende Exposition und beim Abschlussgespräch zur Anwendung. Voraussetzung für die Vergütung ist eine kassenärztliche Zulassung, sowie die Verordnung von Invirto mit der entsprechenden PZN.

Es gilt zu beachten:
  • Im Behandlungsfall nicht neben der Erstverordnung derselben DIGA (GOP 01470) abrechenbar
  • Keine Abrechnung im Rahmen einer Videosprechstunde möglich
  • Die GOP ist vorerst bis zum 31.12.2022 befristet

Weitere Informationen finden Sie in der Anlage 34 des Bundesmantelvertrags Ärzte: https://www.kbv.de/media/sp/Anlage_34_Digitale_Gesundheitsanwendungen.pdf


Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns gerne unter 040 22 85 22 00 (Mo.-Fr. 9-17 Uhr) an oder schreiben Sie uns eine Mail an therapie@invirto.de.
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